Vordruck Verpflegungsmehraufwand Steuererklärung




Formular Vordruck Verpflegungsmehraufwand Steuererklärung


Der Verpflegungsmehraufwand Steuererklärung Vordruck ist ein Dokument, das von Arbeitnehmern genutzt wird, um ihre Verpflegungskosten bei Dienstreisen steuerlich geltend zu machen. Der Zweck dieses Vordrucks besteht darin, die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwendungen zu erleichtern und den Steuervorgang zu vereinfachen.

Teil 1: Persönliche Angaben

In Teil 1 des Verpflegungsmehraufwand Steuererklärung Vordrucks sind persönliche Informationen des Arbeitnehmers einzutragen. Hierzu gehören Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer und die Angabe des Arbeitgebers.

Teil 2: Angaben zur Dienstreise

Im zweiten Teil des Vordrucks sind die Eckdaten der Dienstreise zu erfassen. Hierzu gehören der Reisezeitraum, der Reisezweck, das Reiseziel und der An- und Abreisetag.

Teil 3: Verpflegungsmehraufwand

In Teil 3 des Vordrucks wird der Verpflegungsmehraufwand angegeben. Hierbei wird unterschieden zwischen An- und Abreisetag sowie den Tagen dazwischen. Je nach Dauer der Reise und Reiseziel gibt es unterschiedliche Pauschalen.

Teil 4: Unterschrift und Datum

Im letzten Teil des Vordrucks ist die Unterschrift des Arbeitnehmers sowie das Datum der Abrechnung anzugeben.

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Der Verpflegungsmehraufwand Steuererklärung Vordruck ist ein wichtiges Dokument für Arbeitnehmer, die regelmäßig Dienstreisen unternehmen. Durch die korrekte Erfassung der Verpflegungskosten können Steuervorteile genutzt werden und die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwendungen wird erleichtert.


Wenn Sie beruflich unterwegs sind, können Sie Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen. Hierfür müssen Sie jedoch die Voraussetzungen erfüllen und den entsprechenden Vordruck ausfüllen. In diesem Blogeintrag erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.

Was ist Verpflegungsmehraufwand?

Verpflegungsmehraufwand (VMA) bezeichnet die Aufwendungen für Essen und Trinken, die aufgrund einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des eigenen Haushalts entstehen. Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen.

Wie berechnet sich der Verpflegungsmehraufwand?

Der Verpflegungsmehraufwand richtet sich nach der Dauer Ihrer Abwesenheit. Dabei gibt es zwei Pauschalen: Eine für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden, aber weniger als 24 Stunden und eine für Abwesenheiten von 24 Stunden oder länger.

Bei Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden können Sie einen Betrag von 14 Euro pro Tag geltend machen. Bei Abwesenheiten von 24 Stunden oder länger können Sie sogar einen Betrag von 28 Euro pro Tag geltend machen.

Welcher Vordruck muss ausgefüllt werden?

Um den Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen, müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Dieses finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen. Es heißt „Anlage N – Einkommensteuererklärung“. Dort müssen Sie in der Anlage N unter dem Punkt „Werbungskosten“ den Verpflegungsmehraufwand angeben.

Vorlage einer Beispiel-Tabelle

Datum Abwesenheit VMA
01.01.2022 12 Stunden 14 Euro
02.01.2022 24 Stunden 28 Euro
03.01.2022 10 Stunden 14 Euro
04.01.2022 8 Stunden 0 Euro

Häufig gestellte Fragen zum Verpflegungsmehraufwand

Wie lange muss ich beruflich unterwegs sein, um Verpflegungsmehraufwand geltend machen zu können?

Sie müssen mindestens 8 Stunden beruflich unterwegs sein, um Verpflegungsmehraufwand geltend machen zu können.

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Muss ich die Belege für meine Verpflegungskosten aufbewahren?

Nein, Sie müssen keine Belege für Ihre Verpflegungskosten aufbewahren. Es reicht aus, wenn Sie die Abwesenheitszeiten dokumentieren.

Kann ich Verpflegungsmehraufwand auch geltend machen, wenn ich im Ausland unterwegs bin?

Ja, auch im Ausland können Sie Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Hier gelten jedoch andere Pauschalen. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen einsehen.


Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Blogeintrag weiterhelfen konnten. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.