Vordruck Grundsteuererklärung Schleswig Holstein




Formular Vordruck Grundsteuererklärung Schleswig Holstein


Die Grundsteuererklärung ist ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung und muss von allen Eigentümern von bebauten oder unbebauten Grundstücken in Schleswig-Holstein ausgefüllt werden. Ziel ist es, die Grundsteuer zu berechnen, die von den Eigentümern zu zahlen ist.

Um die Grundsteuererklärung korrekt auszufüllen, sind alle relevanten Informationen zu den Grundstücken und Gebäuden sowie zu den Eigentümern erforderlich.

Zu den relevanten Punkten gehören:

  1. Angaben zu den Grundstücken und Gebäuden, wie die Flur- und Flurstücksnummer, die Größe des Grundstücks, die Art der Bebauung und die Anzahl der Wohnungen;
  2. Angaben zu den Eigentümern, wie Name, Vorname, Anschrift und Steuernummer;
  3. ggf. Angaben zu den Mietern, wie Name, Vorname und Anschrift;
  4. Angaben zur Nutzung des Grundstücks, wie Wohnnutzung oder gewerbliche Nutzung;
  5. Angaben zur Höhe der Mieteinnahmen;
  6. Angaben zu Baumaßnahmen oder Änderungen am Gebäude;
  7. Angaben zu Freistellungen oder Befreiungen von der Grundsteuer.

Der Vordruck für die Grundsteuererklärung in Schleswig-Holstein ist in verschiedene Teile unterteilt, die jeweils ausgefüllt werden müssen.

Teil A enthält allgemeine Angaben zum Grundstück und zum Eigentümer sowie zur Nutzung des Grundstücks.

Teil B ist für Eigentümer von vermieteten Grundstücken vorgesehen und enthält Angaben zu den Mietern und zur Höhe der Mieteinnahmen.

Teil C betrifft Änderungen am Gebäude oder am Grundstück und muss nur ausgefüllt werden, wenn im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen stattgefunden haben.

  Grundsteuererklärung Für Privateigentum Vordruck

Teil D ist für Freistellungen oder Befreiungen von der Grundsteuer vorgesehen und muss nur ausgefüllt werden, wenn eine Freistellung oder Befreiung beantragt wird.


Teil Angaben
A Allgemeine Angaben zum Grundstück und zum Eigentümer sowie zur Nutzung des Grundstücks
B Angaben zu den Mietern und zur Höhe der Mieteinnahmen für Eigentümer von vermieteten Grundstücken
C Angaben zu Änderungen am Gebäude oder am Grundstück im Vergleich zum Vorjahr
D Angaben zur Freistellung oder Befreiung von der Grundsteuer

Die Grundsteuererklärung ist wichtig für die korrekte Festsetzung der Grundsteuer. Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken in Schleswig-Holstein sind verpflichtet, die Erklärung auszufüllen und fristgerecht abzugeben.


Die Grundsteuererklärung Schleswig Holstein ist eine wichtige Angelegenheit für Grundbesitzer in der Region. Es ist wichtig, dass Sie die entsprechenden Formulare und Vordrucke korrekt ausfüllen, um mögliche Probleme und Bußgelder zu vermeiden.

Die Grundsteuererklärung Schleswig Holstein Vordruck

Der Vordruck für die Grundsteuererklärung Schleswig Holstein besteht aus verschiedenen Teilen, die es auszufüllen gilt. Dazu gehören:

  1. Angaben zum Grundstück
  2. Angaben zum Eigentümer
  3. Angaben zur Nutzung des Grundstücks
  4. Angaben zur Bewertung des Grundstücks

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen auf dem Vordruck angeben, um eine korrekte Berechnung Ihrer Grundsteuer zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuererklärung Schleswig Holstein Vordruck

Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen zur Grundsteuererklärung Schleswig Holstein Vordruck:


Frage Antwort
Wer muss die Grundsteuererklärung einreichen? Grundbesitzer in Schleswig Holstein müssen die Grundsteuererklärung einreichen.
Wann ist die Frist für die Einreichung der Grundsteuererklärung? Die Frist variiert je nach Gemeinde. In der Regel müssen Grundsteuererklärungen bis Ende Februar eingereicht werden.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse? Wenn Sie die Frist verpassen, können Bußgelder und Zinsen anfallen. Es ist daher wichtig, die Frist einzuhalten.
Wie erhalte ich den Vordruck für die Grundsteuererklärung? Den Vordruck erhalten Sie in der Regel von Ihrer Gemeindeverwaltung oder online auf der Webseite Ihrer Gemeinde.
  Vordruck Grundsteuererklärung Brandenburg

Wenn Sie weitere Fragen zur Grundsteuererklärung Schleswig Holstein haben, sollten Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung wenden.

Mit dem korrekten Ausfüllen des Vordrucks können Sie sicherstellen, dass Ihre Grundsteuer korrekt berechnet wird und mögliche Probleme vermieden werden.