Vordruck Grundsteuererklärung Saarland




Formular Vordruck Grundsteuererklärung Saarland


Hier finden Sie den Muster Grundsteuererklärung Saarland Vordruck, um Ihre Grundsteuererklärung korrekt auszufüllen.

Ziel der Grundsteuererklärung

Die Grundsteuererklärung dient der Ermittlung der Grundsteuer, die von den Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken zu zahlen ist.

Teile des Formulars

Die Grundsteuererklärung besteht aus folgenden Teilen:

  1. Allgemeine Angaben zum Eigentümer des Grundstücks
  2. Angaben zum Grundstück (Lage, Größe, Beschaffenheit)
  3. Angaben zum Gebäude (Art, Baujahr, Wohn- und Nutzfläche)
  4. Angaben zu den Mieteinnahmen
  5. Angaben zur Nutzung des Grundstücks und des Gebäudes
  6. Angaben zu den Werbungskosten

Allgemeine Angaben zum Eigentümer des Grundstücks

Hier werden Name, Adresse und Steuernummer des Eigentümers abgefragt.

Angaben zum Grundstück

Hier müssen Sie Angaben zur Lage des Grundstücks, zur Größe und zur Beschaffenheit machen.

Angaben zum Gebäude

Hier werden Angaben zum Gebäude wie Art, Baujahr, Wohn- und Nutzfläche abgefragt.

Angaben zu den Mieteinnahmen

Hier müssen Sie die Höhe der Mieteinnahmen angeben, die Sie aus dem Grundstück und dem Gebäude erzielen.

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Angaben zur Nutzung des Grundstücks und des Gebäudes

Hier müssen Sie Angaben zur Nutzung des Grundstücks und des Gebäudes machen, also ob Sie selbst darin wohnen oder es vermietet haben.

Angaben zu den Werbungskosten

Hier können Sie Werbungskosten wie z.B. Reparatur- oder Instandhaltungskosten angeben, die Sie im Zusammenhang mit dem Grundstück und dem Gebäude hatten.


Fazit

Die Grundsteuererklärung ist ein wichtiges Instrument zur Ermittlung der Grundsteuer. Es ist daher wichtig, dass Sie das Formular vollständig und korrekt ausfüllen. Nutzen Sie das Muster Grundsteuererklärung Saarland Vordruck als Orientierungshilfe.


Die Grundsteuererklärung ist eine jährliche Pflichterklärung für alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien. Im Saarland gibt es hierfür einen speziellen Vordruck, der von den Steuerpflichtigen ausgefüllt werden muss.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine direkte Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte und dient der Finanzierung von öffentlichen Aufgaben wie Straßenbau, Schulen und Kindergärten.

Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

Die Grundsteuererklärung muss von allen Eigentümern von Grundstücken und Immobilien abgegeben werden. Auch Erbbauberechtigte und Nießbraucher sind dazu verpflichtet.

Wie fülle ich den Vordruck aus?

Der Vordruck für die Grundsteuererklärung im Saarland ist übersichtlich gestaltet und enthält alle relevanten Felder. Zu den Angaben gehören unter anderem die Größe des Grundstücks, die Art der Nutzung und die Höhe der Grundsteuer.

Beispieltabelle

Angabe Beschreibung
Grundstücksgröße Fläche des Grundstücks in Quadratmetern
Nutzungsart Zweck der Nutzung, z.B. Wohngebäude oder Gewerbefläche
Grundsteuermessbetrag Prozentsatz des Einheitswerts, der für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird
Grundsteuer Höhe der zu zahlenden Grundsteuer
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Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich die Grundsteuererklärung nicht abgebe?

Wenn die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben wird, droht ein Verspätungszuschlag. Zudem kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen und die Grundsteuer entsprechend festsetzen.

Wann muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung variiert von Bundesland zu Bundesland. Im Saarland muss die Erklärung bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden.

Kann ich die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Nein, die Grundsteuer kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Sie ist eine eigene Steuerart und kann nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden.


Die Grundsteuererklärung im Saarland ist eine wichtige Angelegenheit für alle Immobilienbesitzer. Mit dem speziellen Vordruck kann die Erklärung schnell und einfach ausgefüllt werden. Bei Fragen oder Problemen steht das örtliche Finanzamt gerne zur Verfügung.