Mindestlohnerklärung Vordruck




Formular Mindestlohnerklärung Vordruck


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich, dass ich den gesetzlichen Mindestlohn gemäß § 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) erhalte und dass mir keine geringeren Löhne als der Mindestlohn gezahlt werden.

Diese Erklärung dient dazu, sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn geltend machen können. Der Arbeitgeber ist gemäß § 17 MiLoG verpflichtet, eine solche Erklärung auszustellen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Teil 1: Angaben zum Arbeitgeber

Name des Arbeitgebers: [Name des Arbeitgebers]
Adresse des Arbeitgebers: [Adresse des Arbeitgebers]
Ansprechpartner: [Name des Ansprechpartners]
Telefonnummer: [Telefonnummer des Arbeitgebers]
E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse des Arbeitgebers]

Teil 2: Angaben zum Arbeitnehmer

Name des Arbeitnehmers: [Name des Arbeitnehmers]
Adresse des Arbeitnehmers: [Adresse des Arbeitnehmers]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum des Arbeitnehmers]
Krankenkasse: [Name der Krankenkasse des Arbeitnehmers]
Steueridentifikationsnummer: [Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers]

Teil 3: Erklärung des Arbeitgebers

  1. Ich bestätige hiermit, dass der Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn gemäß § 1 MiLoG erhält.
  2. Es wird kein geringerer Lohn als der Mindestlohn gezahlt.
  3. Es wird keine Zeit bezahlt, in der der Arbeitnehmer nicht arbeitet, z.B. Pausen oder Wartezeiten.
  4. Es werden keine Kosten, die der Arbeitnehmer verursacht, vom Lohn abgezogen, z.B. für Arbeitskleidung oder Werkzeuge.
  5. Es werden keine Zuschläge oder Prämien gezahlt, die den Mindestlohn unterschreiten.
  6. Ich verpflichte mich, die Lohnunterlagen gemäß § 17 MiLoG aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
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Teil 4: Unterschrift des Arbeitgebers


Ich bestätige hiermit, dass die obigen Angaben korrekt sind und dass ich die Erklärung vollständig ausgefüllt habe.

[Ort], den [Datum] [Unterschrift des Arbeitnehmers]

Seit Januar 2015 ist in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung des Mindestlohns zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen. Hierfür gibt es den Mindestlohnerklärung Vordruck.

Was ist der Mindestlohnerklärung Vordruck?

Der Mindestlohnerklärung Vordruck ist ein Formular, das von Arbeitgebern ausgefüllt wird, um die Einhaltung des Mindestlohns zu dokumentieren. Es enthält Informationen zum Arbeitnehmer, Stundenanzahl, Lohnzahlungen und Abzügen.

Wie wird der Mindestlohnerklärung Vordruck ausgefüllt?

Der Mindestlohnerklärung Vordruck muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Hierfür sind die Angaben zum Arbeitnehmer, Stundenanzahl, Lohnzahlungen und Abzügen notwendig. Der Arbeitgeber muss die Dokumentation mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Was passiert bei Verstößen gegen den Mindestlohn?

Bei Verstößen gegen den Mindestlohn können Arbeitgeber mit Bußgeldern belegt werden. Außerdem können Arbeitnehmer Ansprüche auf Nachzahlungen geltend machen.

Häufig gestellte Fragen

  1. Wer muss den Mindestlohnerklärung Vordruck ausfüllen?
  2. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Mindestlohnerklärung Vordruck auszufüllen.

  3. Wie oft muss der Mindestlohnerklärung Vordruck ausgefüllt werden?
  4. Der Mindestlohnerklärung Vordruck muss für jeden Arbeitnehmer, der den Mindestlohn erhält, ausgefüllt werden.

  5. Wie lange muss der Mindestlohnerklärung Vordruck aufbewahrt werden?
  6. Der Mindestlohnerklärung Vordruck muss mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

  7. Was passiert, wenn der Mindestlohnerklärung Vordruck nicht ausgefüllt wird?
  8. Bei Nichtausfüllung des Mindestlohnerklärung Vordrucks können Arbeitgeber mit Bußgeldern belegt werden.


Teil Beschreibung
Mindestlohnerklärung Vordruck Formular zur Dokumentation der Einhaltung des Mindestlohns
Arbeitgeber Person oder Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen
Arbeitnehmer Person, die für einen Arbeitgeber arbeitet
Mindestlohn gesetzlich vorgeschriebener Mindestbetrag, der Arbeitnehmern gezahlt werden muss
Bußgeld Geldstrafe bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften